Die Rücktrittsversicherung übernimmt anfallende Stornokosten vor Reiseantritt, z.B. bei
Die Abbruchversicherung greift z.B. bei den obigen Gründen - jedoch nach Reiseantritt.
Erstattet werden dann die nicht in Anspruch genommenen Leistungen (z.B. für Unterkunft/Verpflegung),
sowie die Mehrkosten für eine frühere Heimreise (z.B. Umbuchungsgebühren/neuer Rückflug)
Achtung: muss i.d.R. innerhalb weniger Tage nach Buchung der Reise abgeschlossen werden!
Beratungstermin vereinbaren